Übertragende Sanierung

Die Restrukturierung Ihres Unternehmens kann auch im Wege einer übertragenden Sanierung umgesetzt werden. Diese kommt etwa dann in Betracht, wenn ein Insolvenzplan aufgrund der Gesamtumstände Ihrer besonderen Situation ungeeignet ist, das beabsichtigte Ziel zu erreichen.

Wir erklären Ihnen die Besonderheiten einer übertragenden Sanierung, und wie sie Ihnen in Ihrer aktuellen Situation helfen kann.

Wie erfolgt die Restrukturierung bei der übertragenden Sanierung?

Die übertragende Sanierung bezeichnet im Insolvenzrecht den Verkauf der Vermögensgegenstände eines insolventen Unternehmens an eine andere juristische oder natürliche Person mit dem Ziel der Restrukturierung. Dabei werden die gesunden Teile des Unternehmens an eine neue Gesellschaft (Auffanggesellschaft) verkauft und „übertragen“.

Übertragende Sanierung

Funktionsweise der übertragenden Sanierung

Die Schulden und die nicht mehr überlebensfähigen Teile bleiben – anders als bei einem Verkauf des wesentlichen Vermögens außerhalb der Insolvenz – im insolventen Unternehmen. Die Auffanggesellschaft ist dadurch frei von den Altschulden des ursprünglichen Unternehmens, sodass ihr ein vollständiger Neustart ermöglicht wird. Auf diesem Wege kann der Geschäftsbetrieb in weiten Teilen gerettet und meist ein Großteil der Arbeitsplätze erhalten werden. Die Gläubiger des insolventen Unternehmens werden schließlich aus dem Kaufpreis anteilig ausgezahlt, den der neue Unternehmensträger für die übertragenen Aktiva zu zahlen hat.

Ihre Ansprechpartner

Die Rechtsanwälte Dr. Timm Nissen, Joachim Beuck und Martin Beuck (v.l.n.r.)

Spezialisten für Insolvenzrecht: Dr. Timm Nissen und Joachim Beuck

Schreiben Sie uns

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@inso-experts.de widerrufen.

    Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.

    Welche Vorteile bieten sich bei der übertragenden Sanierung?

    Gerade bei inhabergeführten Unternehmen zeigt sich, dass die Kundenkontakte und das wesentliche Know-How des Unternehmens in der Person des Inhabers vereint sind. Lässt sich aber das Unternehmen insolvenzbedingt nicht mehr fortführen, stellt sich die Frage, wie der Inhaber trotzdem künftig sein Unternehmen fortsetzen kann.

    Eine Veräußerung der im Vermögen des Unternehmens befindlichen Aktiva kommt im Zeitpunkt der Krise regelmäßig nicht mehr in Betracht, da dies immense Haftungsfolgen für die Geschäftsleitung aber auch für eine etwaige neu durch den Inhaber gegründete Auffanggesellschaft auslösen kann. Vielfach wird in einer solchen Situation jedoch übersehen, dass das Insolvenzverfahren auch als Chance begriffen werden kann, ohne Haftungsfolgen die („eigenen“) wesentlichen Vermögensgegenstände vom Insolvenzverwalter zu erwerben und auf diese Weise neu durchzustarten.

    Dabei kommt häufig dem Inhaber des Unternehmens eine besondere Stellung im Rahmen eines Verkaufsprozesses mit anderen Interessenten zu. Denn nicht nur, dass er über die wesentlichen Kundenbindungen verfügt und damit eine Schlüsselfigur der Sanierung darstellt, sondern auch die Tatsache, dass er naturgemäß wesentlich schneller einen Überblick über das zu erwerbende Unternehmen hat als potentielle weitere Investoren, bietet auch dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, das eilbedürftige Insolvenzverfahren rasch durch eine Stabilisierung des Geschäftsbetriebes im Rahmen einer übertragenden Sanierung bestmöglich zu beenden.

    Was muss ich für die übertragende Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens beachten?

    Entscheidend für eine erfolgreiche übertragende Sanierung im Insolvenzverfahren sind insbesondere eine rechtlich fundierte Vorbereitung des Verfahrens, die rechtzeitige Verfahrenseinleitung und ein Kontakt mit dem Insolvenzverwalter „auf Augenhöhe“. Diese Voraussetzungen werden durch unsere Beratungsleistungen, unsere hervorragenden Kontakte und die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei erfüllt.

    So unterstützen wir Sie

    Zusammen mit unseren Spezialisten ermitteln wir zunächst, welche Sanierungsform für Ihr Unternehmen geeignet ist. Dabei erlangen Sie einen vollständigen Überblick über Chancen und Risiken in Ihrer individuellen Situation. Anschließend leiten wir die nächsten Schritte ein und begleiten Sie während des gesamten Prozesses, um sicherzustellen, dass die geplante Sanierung erfolgreich verläuft.

    „Lösen Sie Ihre finanziellen Probleme jetzt und stellen Ihr Unternehmen wieder auf eine solide Grundlage!“

    Betriebsfortführung in der Insolvenz

    Insolvenzpläne