Tipps zur Vorbereitung der Privatinsolvenz
Der Schritt in die Insolvenz sollte nicht nur gut überlegt, sondern auch richtig vorbereitet sein. Zur Vorbereitung der Privatinsolvenz müssen Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre Verbindlichkeiten verschaffen.
Hierzu kann es helfen, die Gläubiger nebst ihren jeweiligen Vertretern (Inkassobüros, Rechtsanwälte etc.) in einer Tabelle zu erfassen und um die einzelnen offenen Verbindlichkeiten zu ergänzen.
Sie sollten weiter prüfen, über welches Vermögen Sie verfügen, und welche Vermögensgegenstände unverzichtbar für Ihre künftige Lebensführung sind. Auch diese sollten Sie einmal schriftlich niederschreiben.
Weiterhin sollten Sie überdenken, ob es Möglichkeiten eines Darlehens aus dem Familien- oder Freundeskreis gibt, mit dessen Hilfe Sie Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Lösung anbieten können. Hierzu hilft ein offenes Gespräch mit potentiellen Darlehensgebern.
Ist der Schritt in die Insolvenz beschlossene Sache, sollten Sie wesentliche Vertragspartner wie Ihren Arbeitgeber, Ihren Vermieter sowie andere wichtige Beteiligte hierüber informieren, bevor diese die Mitteilung direkt vom Insolvenzverwalter erhalten. Auch wenn dies kein einfacher Schritt ist, werden Ihre Vertragspartner eine solche Situation häufig nicht zum ersten Mal erleben und wissen, wie damit umzugehen ist.
Ferner sollten Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, um Zugriffe von Gläubigern oder dem späteren Insolvenzverwalter zu verhindern. Hierzu kann es erforderlich sein, Ihrer Bank eine Bescheinigung nach § 850k ZPO eines Rechtsanwalts oder der Schuldnerberatung vorzulegen. Auch diese erstellen wir für Sie gerne.
Sämtliche hier beschriebenen Maßnahmen sollen letztlich jedoch nur Anregungen darstellen, die vor ihrer Umsetzung mit uns erörtert werden sollten.
Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam bereiten wir Ihre Privatinsolvenz optimal vor.
Ihre Ansprechpartner
Die Rechtsanwälte Dr. Timm Nissen, Joachim Beuck und Martin Beuck (v.l.n.r.)
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