Insolvenzanfechtung.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens obliegt es dem Insolvenzverwalter, Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gegen die Gläubiger des Schuldners zu ermitteln und die Anfechtung anschließend geltend zu machen.
Hierbei droht Gläubigern die Rückabwicklung von Rechtsgeschäften, die teilweise schon eine beträchtliche Zeit zurück zu liegen und damit massive Konsequenzen für den Betroffenen haben können.
