Arbeitsrecht in Krise und Insolvenz

Ausbleibende Lohnzahlungen können ein Indiz für die nahende Insolvenz Ihres Arbeitgebers sein. Diese wirken sich bei dem betroffenen Arbeitnehmer, der selbst seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen muss, meist sehr schnell und vor allem massiv aus. Wie Sie hiermit umgehen sollten und welche Vorgehensweise in diesem Fall die richtige ist, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

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Ist mein Lohn/Gehalt gesichert?

Entscheidend ist, dass selbst wenn die Krise Ihres Arbeitgebers eingetreten ist, Ihre Lohnzahlungen nicht gänzlich ungeschützt sind. Durch die Bundesarbeitsagentur haben Sie Anspruch auf Insolvenzgeld, das Lohnzahlungen von bis zu drei Monaten vor Insolvenzereignis größtenteils absichert. Auch wenn die Arbeitsagentur die Zahlungen erst nach Insolvenzeröffnung leistet, sodass zwischen erstem Lohnausfall und Auszahlungstermin einige Wochen vergehen können, so kommt es zumeist zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes durch den regelmäßig eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter, der Ihnen dann rasch Ihr Gehalt auszahlen kann.

Daneben bestehen jedoch auch weitergehende Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (Urlaub, Vermögenswirksame Leistungen, etc.), die unterschiedliche Rechtsfolgen erleiden. Ihre individuellen Ansprüche und ihre Durchsetzbarkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf mein Arbeitsverhältnis?

Unabhängig von der Absicherung Ihres Gehaltsanspruchs durch das Insolvenzgeld können die Auswirkungen der Insolvenz Ihres Arbeitgebers auf Ihr Arbeitsverhältnis vielfältig sein. Diese reichen arbeitgeberseitig von der ungestörten Fortsetzung bis hin zur insolvenzbedingten Kündigung. Aber auch für Sie stellt sich die Frage nach einer Eigenkündigung oder etwa den Aussichten einer Kündigungsschutzklage. Damit einhergehend ergibt sich die Frage nach einer angemessenen Abfindung.

Welche Maßnahmen Sie zu ergreifen haben, lässt sich nur in einem persönlichen Beratungsgespräch aufklären. Hiervon sollten Sie allerdings in Anbetracht der erheblichen mit der Insolvenz des Arbeitgebers für Ihr Arbeitsverhältnis verbundenen Konsequenzen schnell Gebrauch machen, um eine passende Entscheidungsgrundlage für Ihren weiteren beruflichen Werdegang treffen zu können.

„Droht Ihrem Arbeitgeber die Insolvenz oder ist sie bereits eingetreten? Sprechen Sie uns an!“

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    Spezialisten für Insolvenzrecht: Dr. Timm Nissen und Joachim Beuck

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