Entscheidend ist, dass selbst wenn die Krise Ihres Arbeitgebers eingetreten ist, Ihre Lohnzahlungen nicht gänzlich ungeschützt sind. Durch die Bundesarbeitsagentur haben Sie Anspruch auf Insolvenzgeld, das Lohnzahlungen von bis zu drei Monaten vor Insolvenzereignis größtenteils absichert. Auch wenn die Arbeitsagentur die Zahlungen erst nach Insolvenzeröffnung leistet, sodass zwischen erstem Lohnausfall und Auszahlungstermin einige Wochen vergehen können, so kommt es zumeist zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes durch den regelmäßig eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter, der Ihnen dann rasch Ihr Gehalt auszahlen kann.
Daneben bestehen jedoch auch weitergehende Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber (Urlaub, Vermögenswirksame Leistungen, etc.), die unterschiedliche Rechtsfolgen erleiden. Ihre individuellen Ansprüche und ihre Durchsetzbarkeit gegenüber Ihrem Arbeitgeber erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.