Der außergerichtliche Vergleich.
Ein außergerichtlicher Vergleich oder auch Schuldenbereinigungsversuch mit den Gläubigern sollte immer im Vordergrund Ihrer Überlegungen stehen. Denn so lässt sich das Insolvenzverfahren verhindern.
Nichtsdestotrotz zeigt unsere Erfahrung – und darauf muss entgegen vieler anders lautender Ansichten etwa im Internet oder der Werbung hingewiesen werden –, dass Vergleichsbemühungen mit Gläubigern nur dann sinnvoll sind, wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ernsthafte Vergleichsangebote unterbreiten zu können. Dies soll nicht bedeuten, dass man anderenfalls hiervon Abstand nehmen sollte. Jedoch möchten wir keine unrealistischen Erwartungen für den Fall wecken, dass Ihre Mittel für ein Vergleichsangebot an Ihre Gläubiger nur noch sehr beschränkt sind.
Unsere Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.
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Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam bereiten wir Ihre Privatinsolvenz optimal vor.
