Der außergerichtliche Vergleich

Ein außergerichtlicher Vergleich oder auch Schuldenbereinigungsversuch mit den Gläubigern sollte immer im Vordergrund Ihrer Überlegungen stehen. Denn so lässt sich das Insolvenzverfahren verhindern.

Nichtsdestotrotz zeigt unsere Erfahrung – und darauf muss entgegen vieler anders lautender Ansichten etwa im Internet oder der Werbung hingewiesen werden –, dass Vergleichsbemühungen mit Gläubigern nur dann sinnvoll sind, wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ernsthafte Vergleichsangebote unterbreiten zu können. Dies soll nicht bedeuten, dass man anderenfalls hiervon Abstand nehmen sollte. Jedoch möchten wir keine unrealistischen Erwartungen für den Fall wecken, dass Ihre Mittel für ein Vergleichsangebot an Ihre Gläubiger nur noch sehr beschränkt sind.

Jeder Verbraucherinsolvenzantrag setzt ohnehin einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch voraus, sodass es obligatorisch ist, diesen in jedem Fall für Sie zu unternehmen. Dabei kann dann für Sie ein individueller Betrag errechnet werden, der Ihnen Ihren Unterhalt sichert, zugleich aber den Gläubigern einen Mehrwert anstelle des Insolvenzverfahrens bietet.

Kommt auf diese Weise ein Vergleich mit allen Gläubigern zustande, erlassen diese die verbleibenden Restschulden, nehmen laufende Pfändungsmaßnahmen zurück und bringen vorgenommene SCHUFA-Meldungen zur Erledigung.

Wir unterstützen Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern.

Ihre Ansprechpartner

Die Rechtsanwälte Dr. Timm Nissen, Joachim Beuck und Martin Beuck (v.l.n.r.)

Spezialisten für Insolvenzrecht: Dr. Timm Nissen und Joachim Beuck

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