Insolvenzexperten, Rechtsanwälte Dr. Timm Nissen, Joachim Beuck und Martin Beuck

Der außergerichtliche Vergleich.

Ein außergerichtlicher Vergleich oder auch Schuldenbereinigungsversuch mit den Gläubigern sollte immer im Vordergrund Ihrer Überlegungen stehen. Denn so lässt sich das Insolvenzverfahren verhindern.

Nichtsdestotrotz zeigt unsere Erfahrung – und darauf muss entgegen vieler anders lautender Ansichten etwa im Internet oder der Werbung hingewiesen werden –, dass Vergleichsbemühungen mit Gläubigern nur dann sinnvoll sind, wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um ernsthafte Vergleichsangebote unterbreiten zu können. Dies soll nicht bedeuten, dass man anderenfalls hiervon Abstand nehmen sollte. Jedoch möchten wir keine unrealistischen Erwartungen für den Fall wecken, dass Ihre Mittel für ein Vergleichsangebot an Ihre Gläubiger nur noch sehr beschränkt sind.

Jeder Verbraucherinsolvenzantrag setzt ohnehin einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch voraus, sodass es obligatorisch ist, diesen in jedem Fall für Sie zu unternehmen. Dabei kann dann für Sie ein individueller Betrag errechnet werden, der Ihnen Ihren Unterhalt sichert, zugleich aber den Gläubigern einen Mehrwert anstelle des Insolvenzverfahrens bietet.

Kommt auf diese Weise ein Vergleich mit allen Gläubigern zustande, erlassen diese die verbleibenden Restschulden, nehmen laufende Pfändungsmaßnahmen zurück und bringen vorgenommene SCHUFA-Meldungen zur Erledigung.

Wir unterstützen Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern.

Unsere Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Sprechen Sie uns einfach an.

Ablauf eines privaten Insolvenzverfahrens.

Fragen und Antworten zur Privatinsolvenz.

Hilfreiche Tipps zur Verfahrensvorbereitung.

Unsere Leistungen.
So helfen wir Ihnen.

Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam bereiten wir Ihre Privatinsolvenz optimal vor.

Danke für die Anfrage. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Da ist wohl etwas schief gelaufen, bitte versuchen Sie es erneut.

Jetzt ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.

Zustimmung zur Datenvereinbarung. Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@inso-experts.de widerrufen. Die Vertraulichkeit Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung.