Betriebsfortführung in der Insolvenz.
Sobald die Insolvenz beantragt ist, stellt sich – unabhängig davon, welche Verfahrensart (Eigenverwaltungsverfahren, Schutzschirmverfahren oder Regelinsolvenzverfahren) gewählt wurde – die Frage, auf welche Art die Betriebsfortführung in der Insolvenz erfolgen soll.
Im regulären Insolvenzverfahren wird die Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter vorgenommen, der sich zur Erledigung des operativen Tagesgeschäfts der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter des insolventen Unternehmens bedient. Hingegen setzen das Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren voraus, dass die Geschäftsleitung die Gewähr dafür bietet, die insolvenzbedingten Besonderheiten des Verfahrens zu beachten und das Unternehmen selbst durch die Insolvenz zu lenken.
