Haftung und Insolvenzanfechtung.
Im Zuge des Insolvenzverfahrens werden regelmäßig Haftungsansprüche gegenüber der Geschäftsleitung durch den Insolvenzverwalter aufgedeckt und sog. Insolvenzanfechtungsansprüche durch diesen ermittelt. Während in der vorinsolvenzlichen Beratung versucht wird, derartige Ansprüche in einem späteren Insolvenzverfahren zu verhindern, geht es nach Insolvenzeröffnung vielmehr darum, eine entsprechende Inanspruchnahme abzuwehren.
