Spezialisten für Insolvenzrecht

Gläubigerberatung

Meist zeigt sich erst im Insolvenzverfahren Ihres Geschäftspartners, ob Sie auf Basis der getroffenen vertraglichen Grundlagen einen ausreichenden Vermögensschutz betrieben haben und Ihr Vermögen daher (insolvenz-) gesichert ist. Dieses Risiko können Sie jedoch vermeiden, indem Sie schon heute handeln und Ihre Verträge überprüfen und rechtssicher anpassen lassen.

Welche Risiken bestehen?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Damit einhergehend ist der Insolvenzverwalter zur Verwertung des schuldnerischen Vermögens berechtigt. Während aussonderungsberechtigte Gläubiger geltend machen können, dass Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden, nicht zur Insolvenzmasse gehören und daher vom Insolvenzverwalter herauszugeben sind, ist dieser hingegen berechtigt, Gegenstände an denen Sicherungsrechte (Absonderungsrechte) bestehen, zu verwerten.

Da mit Insolvenzereignis der Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung gilt, hat der Insolvenzverwalter zudem Bestand und Insolvenzfestigkeit der durch Dritte geltend gemachten Rechte am schuldnerischen Vermögen zu prüfen.

Vermögensgegenstände, die vorinsolvenzlich an Gläubiger, Gesellschafter oder Dritte übereignet oder diesen als Sicherheit bestellt wurden, stehen dabei unter besonderer Beobachtung. Ist der Übereignungsakt oder die Sicherheitenbestellung unwirksam oder gar nach den Vorschriften der §§ 129 ff. InsO anfechtbar, so entwickeln sich hieraus regelmäßig langjährige Auseinandersetzungen über die Berechtigung an den betroffenen Vermögensgegenständen.

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Was kann ich tun, um derartige Risiken zu vermeiden?

Wenn Sie befürchten, dass sich einer Ihrer Geschäftspartner in finanziellen Schwierigkeiten befindet, sollten Sie die Schwachstellen Ihrer vertraglichen Vereinbarungen frühzeitig erkennen und rechtzeitig beseitigen. Ist der Geschäftsvorfall noch nicht abgeschlossen, lassen Sie die Verträge bereits vor Umsetzung der geplanten Maßnahme auf zivil- und insolvenzrechtliche Risiken überprüfen.

Wie können wir Ihnen dabei helfen?

Die vertragliche Gestaltung durch den Spezialisten setzt langjährige Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und vor allem Ideen bei der praktischen Umsetzung voraus. Unsere Kanzlei ist regelmäßig in vielschichtigen anfechtungsrechtlichen Angelegenheiten mandatiert und kennt daher die insolvenzrechtlichen Fallstricke, die sich in den jeweiligen Konstellationen ergeben können. Dies eröffnet uns die Möglichkeit, durch unseren großen Erfahrungsschatz maßgeschneiderte Lösungskonzepte für Sie zu erarbeiten.

„Kontrollieren Sie Ihre Risiken und sichern Sie Ihr Vermögen ab!“

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    Spezialisten für Insolvenzrecht: Dr. Timm Nissen und Joachim Beuck

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