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1
Überblick verschaffen
Eine vollständige Aufstellung aller Verbindlichkeiten und Vermögenswerte bildet das unverzichtbare Fundament für das Entschuldungsverfahren.
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2
Anwalt oder Beratung aufsuchen
Die frühzeitige Einbindung spezialisierter Fachkräfte schützt vor formellen Fehlern und sichert die Nutzung aller Handlungsspielräume.
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3
Außergerichtlicher Bereinigungsversuch
Der gesetzlich vorgeschriebene Versuch einer gütlichen Einigung zielt darauf ab, ein gerichtliches Insolvenzverfahren kaufmännisch abzuwenden.
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4
Insolvenzantrag stellen
Scheitert der außergerichtliche Vergleich, wird der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht eingereicht.
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5
Durchführung des Insolvenzverfahrens
Das Gericht verwertet pfändbares Vermögen über einen Verwalter, um die verbliebene Masse gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen.
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6
Wohlverhaltensphase
Der Schuldner tritt sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder ab und kommt seinen gesetzlichen Erwerbsobliegenheiten nach.
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7
Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Mit dem erfolgreichen Abschluss des 3-jährigen Verfahrens werden die verbliebenen Restschulden durch Gerichtsbeschluss rechtskräftig erlassen.
Private Insolvenz – In 7 Schritten zur RestschuldbefreiungRalf Kruse2026-08-06T06:46:54+02:00
