Insolvenzexperten, Rechtsanwälte Dr. Timm Nissen, Joachim Beuck und Martin Beuck

In wenigen Schritten zur Restschuldbefreiung.

  1. 1

    Überblick verschaffen

    Eine vollständige Aufstellung aller Verbindlichkeiten und Vermögenswerte bildet das unverzichtbare Fundament für das Entschuldungsverfahren.

  2. 2

    Anwalt oder Beratung aufsuchen

    Die frühzeitige Einbindung spezialisierter Fachkräfte schützt vor formellen Fehlern und sichert die Nutzung aller Handlungsspielräume.

  3. 3

    Außergerichtlicher Bereinigungsversuch

    Der gesetzlich vorgeschriebene Versuch einer gütlichen Einigung zielt darauf ab, ein gerichtliches Insolvenzverfahren kaufmännisch abzuwenden.

  4. 4

    Insolvenzantrag stellen

    Scheitert der außergerichtliche Vergleich, wird der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim Amtsgericht eingereicht.

  5. 5

    Durchführung des Insolvenzverfahrens

    Das Gericht verwertet pfändbares Vermögen über einen Verwalter, um die verbliebene Masse gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen.

  6. 6

    Wohlverhaltensphase

    Der Schuldner tritt sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder ab und kommt seinen gesetzlichen Erwerbsobliegenheiten nach.

  7. 7

    Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

    Mit dem erfolgreichen Abschluss des 3-jährigen Verfahrens werden die verbliebenen Restschulden durch Gerichtsbeschluss rechtskräftig erlassen.

Unser
Pfändungsrechner

Privatinsolvenz
von A-Z

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