Wie erkenne ich die Krise meines Unternehmens?
Eine zum Insolvenzantrag verpflichtende Krise einer juristischen Person liegt vor, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten sind.
Zahlungsunfähigkeit
Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dann, wenn eine Liquiditätslücke von 10 % oder mehr besteht, die nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen geschlossen werden kann, regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auszugehen. Dabei sind die fälligen Verbindlichkeiten den liquiden Mitteln gegenüber zu stellen.

