Insolvenzplan.
Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht Ihnen eine Sanierung Ihres Unternehmens, ohne dass Ihr Vermögen bzw. das Vermögen Ihres Unternehmens zwingend einer Verwertung zugeführt wird.
Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Verfahrensabwicklung und die weitere Haftung nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens können in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung geregelt und dadurch rasch eine vollständige Unternehmenssanierung erreicht werden. Das Insolvenzplanverfahren dient dabei vor allem der finanzwirtschaftlichen Sanierung, die selbstverständlich auch für natürliche Personen in Betracht kommt. Die Gläubigerbefriedigung erfolgt hierbei in der Regel aus den künftig erwirtschafteten Erträgen des Schuldners und gerade nicht aus der Verwertung dessen Vermögens.
„Sanieren Sie sich also selbst, ohne dass es zu einer Verwertung Ihres Vermögens kommt!“
