Ermittlung von Insolvenzgründen.
Die in der Insolvenzordnung und ihren Nebengesetzen enthaltenen straf- und zivilrechtlichen Haftungsfolgen wegen Insolvenzverschleppung lassen sich nur dadurch vermeiden, dass Sie die Voraussetzungen der Insolvenzgründe, namentlich der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, kennen und auf Ihren Fall übertragen können. Denn nur so können Sie feststellen, ob die Krise bereits eingetreten ist und Sie zur Insolvenzantragstellung verpflichtet sind
Hierzu geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Wir empfehlen Ihnen jedoch gleichwohl dringend Kontakt zu uns aufzunehmen. Denn die Ermittlung der Insolvenzgründe und die Vermeidung einer Insolvenzverschleppung ist häufig rechtlich hochkomplex und daher Kernelement unserer Beratung.
