Unser Pfändungsrechner arbeitet schnell und zuverlässig.

Hinweis: Dieser Rechner dient ausschließlich einer unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine rechtliche oder finanzielle Beratung. Für die Richtigkeit der Ergebnisse wird keine Gewähr übernommen.

Pfändungsrechner (§ 850c ZPO)

Gültig ab 01.07.2026
Bereinigtes monatliches Netto-Arbeitseinkommen
Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner
Pfändbarer Betrag:
0,00 €
Verbleibender Auszahlungsbetrag (Schuldner):
0,00 €

Wie viel von Ihrem Nettoeinkommen dürfen Sie behalten? Wie viel wird gepfändet?
Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag. Die Ermittlung des pfändbaren Einkommens erfolgt stufenweise nach den Vorgaben der Pfändungsfreigrenzentabelle zu § 850c ZPO:

Sicherung des Existenzminimums:
Der Gesetzgeber gewährt jedem Schuldner einen unantastbaren Grundfreibetrag zur Sicherung des täglichen Lebensbedarfs.

Berücksichtigung von Unterhaltspflichten:
Für jede Person, der Sie gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet sind (z. B. Ehepartner, Kinder), erhöht sich Ihr persönlicher Freibetrag maßgeblich.

Ermittlung des Mehreinkommens:
Nur der Netto-Betrag, der Ihren individuellen Gesamtfreibetrag übersteigt, dient als Grundlage für die Pfändung.

Prozentualer Verbleib:
Vom Mehreinkommen verbleibt stets ein prozentualer Teil bei Ihnen, sodass sich Mehrarbeit auch während der Insolvenz finanziell lohnt.

Hinweis: Sachbezüge, Überstundenvergütungen zu 50 % sowie gesetzliche Geburts- und Weihnachtszulagen sind im gesetzlichen Rahmen zusätzlich geschützt.

In 7 Schritten
zur Restschuldbefreiung

Privatinsolvenz
von A-Z

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